weniger Rechte

Die neuen Statuten schränken die Rechte der Mitglieder in einigen Punkten ein. Ein Beispiel ist die Vertretung bei der Generalversammlung.

Vertretung bei der Generalversammlung

Die Statuten 2015 legen fest, daß sich ein ordentliches Mitglied bei der Generalversammlung nur durch ein anders ordentliches Mitglied vertreten lassen darf (siehe Punkt 9.5).

Damit ist es einem ordentlichen Mitglied nicht mehr möglich, sich durch eine frei von ihm gewählte Person seines Vertrauens vertreten zu lassen.

Viele Mitglieder haben nicht jederzeit die Möglichkeit, an einer Generalversammlung teilzunehmen. Bisher haben viele von ihnen Verwandte oder Freunde ersucht sie zu vertreten. Jetzt müssen sie ein anderes ordentliches Mitglied finden, das dazu bereit ist und dem sie vertrauen.